Portiunkula-Ablass

Der Portiunkula-Ablass kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 02. August oder am darauffolgenden Sonntag (ab 12:00 Uhr des Vortages bis 24:00 Uhr des betreffenden Tages) einmal als vollkommener und sonst als Teilablass gewonnen werden.
Bedingungen sind:
• Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie sowie Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
• Besuch der Kathedrale, einer päpstlichen Basilika oder einer Pfarrkirche sowie einer Ordenskirche der franziskanischen Ordensfamilie
• Gebet des „Vater unser“ und des Glaubensbekenntnisses
• innere Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde
Der Empfang der Eucharistie sollte sinnvollerweise am Ablasstag selbst geschehen. Der Ablass kann auch den Verstorbenen zugewendet werden.