Mit dem Aschermittwoch, 14. Februar beginnt die Fastenzeit. Er ist wie der Karfreitag strenger Fast- und Abstinenztag. Die Verpflichtung zum Fasten (einmalige Sättigung) betrifft Erwachsene vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Beginn des 60. Lebensjahres. Das Abstinenzgebot (Verzicht auf Fleischspeisen) verpflichtet jeden Katholiken vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit oder schwere körperliche Arbeit am Fasten oder an der Abstinenz gehindert ist. Neben der einmaligen Sättigung ist am Fasttag zu den beiden anderen Tischzeiten eine kleine Stärkung erlaubt.
Im Luise-Elsäßer-Haus feiern wir um 16:00 Uhr für die dortigen Bewohner einen Wortgottesdienst mit Aschenauflegung, um 18:00 Uhr in Mockersdorf Hl. Messe mit Aschenauflegung und um 19:00 Uhr in Kirchenlaibach Hl. Messe mit Aschenauflegung.