Am Samstag, 28. Februar 2026 und Sonntag, 01. März 2026 sind alle wahlberechtigten Gläubigen unserer Pfarreien aufgerufen, einen neuen Pfarrgemeinderat für die Amtsperiode 2026-2030 zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen/Katholiken einer Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet, ihren zivilen Erstwohnsitz in dieser Pfarrei haben, nicht aus der Kirche ausgetreten und weder durch Urteil noch Dekret exkommuniziert sind.
Wählbar sind alle Katholikinnen/Katholiken einer Pfarrei, die die Firmung empfangen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren zivilen Erstwohnsitz in dieser Pfarrei haben oder in ihr hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig, nicht aus der Kirche ausgetreten und weder durch Urteil noch Dekret exkommuniziert sind sowie für keinen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren.
Es fehlen für die Pfarrei Kirchenlaibach noch sechs und für die Pfarrei Mockersdorf noch zwei Kandidaten für die jeweilige Wahlliste!
Weitere Informationen erhalten Sie in den nächsten Pfarrbriefen und per Aushang im Schaukasten und an den Kirchentüren!
