Ablass zu Allerheiligen und Allerseelen

Vom Allerheiligentag mittags bis zum 08. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Dazu ist neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, Kommunionempfang, entschlossene Abkehr von jeder Sünde und Gebet nach Meinung des Hl. Vaters) für die Gewinnung dieses Ablasses erforderlich:
an Allerseelen (ab Allerheiligen Mittag): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, dort Gebet des „Vaterunser“ und des Glaubensbekenntnisses oder vom 01. bis 08. November: Besuch eines Friedhofs und dort Gebet für die Verstorbenen.