Am Samstag, 23. November und Sonntag, 24. November sind alle wahlberechtigten Gläubigen unserer Pfarreien aufgerufen, eine neue Kirchenverwaltung für die Amtsperiode 2025-2030 zu wählen. Zu wählen sind in jeder Pfarrei je vier Personen. Wählberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der jeweiligen Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die jeweiligen Wahlausschüsse bitten die Gläubigen beider Pfarreien bis Sonntag, 20. Oktober Wahlvorschläge schriftlich im Pfarramt Kirchenlaibach einzureichen. Diese müssen von wenigstens drei wahlberechtigten Personen unterschrieben sein und die Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen zur Kandidatur enthalten. Amtliche Formulare für die Wahlvorschläge und Einverständniserklärungen erhalten sie im Pfarramt!