Von Weihnachten 2024 bis Weihnachten 2025 begeht unsere Kirche das 27. ordentliche Heilige Jahr; eigentlich das „Jubiläum 2025“!
Der Begriff „Jubiläum" geht zurück auf das alttestamentliche Jubeljahr, welches mit dem Blasen des Widderhornes, des Yobel, eingeleitet wurde. Alle 50 Jahre sollte nach Levitikus 25, 8-13 ein solches Jubeljahr ausgerufen werden. Obwohl nur wenige Menschen ein Jubeljahr erleben konnten, wurde es als Gelegenheit gesehen, die rechte Beziehung zu Gott, zu den Mitmenschen und zur Schöpfung wiederherzustellen. Es beinhaltete den Erlass von Schulden, die Rückgabe von enteignetem Land und die Stilllegung der Felder.
Bonifatius VIII. rief im Jahr 1300 das erste Jubiläum aus, das nur alle 100 Jahre gefeiert wurde. Clemens VI. setzte 1343 einen Abstand von 50 Jahren fest, den Paul II. 1470 auf 25 Jahre reduzierte. Es gibt auch die Möglichkeit „außerordentliche“ Jubeljahre zu begehen. So wollte 1933 Pius XI. den 1900. Jahrestag der Erlösung feiern und Papst Franziskus rief für 2015 ein „Jahr der Barmherzigkeit“ aus.
Mit dem Jubiläum bzw. Heiligen Jahr ist seit Beginn dieser Praxis ein Ablass verbunden, der auch im anbrechenden Jahr vom Papst gewährt worden ist. Die genauen Voraussetzungen für den Gewinn des Ablasses und die „Ablasskirchen“ unserer Diözese finden Sie in einem gesonderten Heft, das am Schriftenstand der Pfarrkirchen aufliegt! Die Pfarreiengemeinschaft Kirchenlaibach-Mockersdorf wird im November nächsten Jahres (03. – 09. November 2025) eine Pilgerfahrt in die Ewige Stadt, nach Rom, unternehmen, damit Sie Gelegenheit haben, die Heiligen Pforten der vier Papstbasiliken zu durchschreiten.